BSG - Urteil vom 04.07.1995
2 RU 33/94
Normen:
RVO § 571 Abs. 1 S. 1 § 543 Abs. 1 § 671 Nr. 9 § 780 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 1997, Beil. 6 S. 7
DStR 1996, 933
SozR 3-2200 § 571 Nr. 3
VersR 1996, 522
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen,

Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes für die Verletztenrente

BSG, Urteil vom 04.07.1995 - Aktenzeichen 2 RU 33/94

DRsp Nr. 1996/20453

Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes für die Verletztenrente

Für die Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes der Verletztenrente im Rahmen der Unternehmerversicherung sind neben der satzungsgemäßen Versicherungssumme auch die Einkünfte aus einer abhängigen Zweitbeschäftigung zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 571 Abs. 1 S. 1 § 543 Abs. 1 § 671 Nr. 9 § 780 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten, welcher Jahresarbeitsverdienst (JAV) der Verletztenrente des Klägers aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde zu legen ist.

Der im Jahre 1942 geborene Kläger erlitt am 23. Juni 1973 bei einer Fahrt für das von ihm betriebene Taxiunternehmen einen schweren Verkehrsunfall. In seiner Eigenschaft als Unternehmer war er bei der Beklagten gemäß § 543 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) i.V.m. § 39 Abs. 1, § 40 Abs. 1 der Satzung der Beklagten mit einer Versicherungssumme in Höhe von 21.000,-- DM versichert. Zum Unfallzeitpunkt war er außerdem als Maschinenschlosser beschäftigt.