I. Die Beteiligten streiten, welcher Jahresarbeitsverdienst (JAV) der Verletztenrente des Klägers aus der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde zu legen ist.
Der im Jahre 1942 geborene Kläger erlitt am 23. Juni 1973 bei einer Fahrt für das von ihm betriebene Taxiunternehmen einen schweren Verkehrsunfall. In seiner Eigenschaft als Unternehmer war er bei der Beklagten gemäß §
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