LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.01.2014
L 8 SB 211/13
Normen:
SGB IX § 2 Abs. 2; SGB IX § 69 Abs. 1 S. 4;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 11.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 SB 1408/10

Ermittlung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht; Bildung eines Gesamt-GdB aus mehreren Behinderungen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2014 - Aktenzeichen L 8 SB 211/13

DRsp Nr. 2014/2070

Ermittlung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht; Bildung eines Gesamt-GdB aus mehreren Behinderungen

Es ist grundsätzlich nicht gerechtfertigt, aus mehreren Behinderungen mit jeweils einem Teil-GdB von 20 einen Gesamt-GdB von 50 zu bilden. Eine solche Wertigkeit kommt den vom Verordnungsgeber als leichte Behinderungen eingestuften Funktionseinschränkungen in der Regel nicht zu.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 11. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB IX § 2 Abs. 2; SGB IX § 69 Abs. 1 S. 4;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) streitig.