SG Freiburg (Breisgau) - S 1 KA 189/99 W-B - 30.12.1998,
Ermittlung des Gegenstandswertes bei Honorarkürzung wegen Budgetüberschreitung
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.07.1999 - Aktenzeichen L 5 KA 430/99 W-B
DRsp Nr. 2006/23732
Ermittlung des Gegenstandswertes bei Honorarkürzung wegen Budgetüberschreitung
Das wirtschaftliche Interesse des klagenden Arztes bemißt sich bei einer Honorarkürzung wegen Budgetüberschreitung nach dem Betrag, um den er sein Honorar aus vertragsärztlicher Tätigkeit erhöht wissen möchte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]