Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 03. Juli 2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte weitere Sozialkassenbeiträge zu entrichten hat. Der Kläger ist der Ansicht, dass der dafür zu berücksichtigende Bruttolohn der Arbeitnehmer in der Zeitspanne von Dezember 2007 bis September 2009 höher lag als von der Beklagten gemeldet.
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