Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17. Februar 2012 (3 Ca 3139/11) unter ihrer Zurückweisung im Übrigen teilweise hinsichtlich der Ratenzahlungsanordnung abgeändert.
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger aus seinem Einkommen monatliche Raten von 45,00 Euro zu leisten hat.
Der Kläger trägt die Hälfte der Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
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