SG Berlin, vom 20.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 27 RA 5774/03
Ermittlung des 20-Jahreszeitraums nach § 307b Abs. 3 SGB VI
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.05.2008 - Aktenzeichen L 4 R 19/05
DRsp Nr. 2008/16861
Ermittlung des 20-Jahreszeitraums nach § 307b Abs. 3SGB VI
Das tatsächliche Ende der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung vor Rentenbeginn ist zur Ermittlung des 20-Jahreszeitraums nach § 307b Abs. 3SGB VI heranzuziehen. Der Zeitpunkt, für den im Versicherungsverlauf unter Berücksichtigung von Arbeitsausfalltagen gemäß § 252a Abs. 2SGB VI der letzte Pflichtbeitrag ausgewiesen ist, ist dabei unerheblich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]