Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 20.08.2013 - 1 Ca 373 b/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Auswirkung der Regelungen in den §§ 6 und 6.1 des Tarifvertrags für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (
Die Klägerin ist seit 1980 als Krankenschwester in dem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus tätig. Sie wird in Wechselschicht beschäftigt und nach einem Dienstplan an allen sieben Wochentagen eingesetzt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der
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