LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.03.2012
L 2 U 4996/10
Normen:
BKV Nr. 2301 Anl. 1; SGB VII § 9;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 13.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 5025/07

Ermittlung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung bei beruflicher Lärmschwerhörigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2012 - Aktenzeichen L 2 U 4996/10

DRsp Nr. 2012/8611

Ermittlung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung bei beruflicher Lärmschwerhörigkeit

1. Zu den Ermittlungsmöglichkeiten für die arbeitstechnischen Voraussetzungen bei BK 2301. 2. Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten gerade durch Folgen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles beeinträchtigt sind. Daneben sind die von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze bei der Beurteilung der MdE zu beachten. Sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis (hier: Ermittlung der MdE bei beruflicher Lärmschwerhörigkeit, Berücksichtigung einer Stellungnahme des technischen Aufsichtsdienstes des betroffenen Unternehmens). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 13. Juli 2010 wird zurückgewiesen.