I. Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger höheres Altersruhegeld zusteht. Streitig ist insbesondere, ob bei der Berechnung der Altersrente des Klägers für die Ermittlung der durchschnittlichen Entgeltpunkte je Arbeitsjahr aus der freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) das 600,00 M übersteigende tatsächliche Einkommen oder nur das diesen Betrag übersteigende in der FZR versicherte Durchschnittseinkommen zugrunde zu legen ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|