Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Halle vom 8. Januar 2024 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag der Kläger auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
I.
Die Kläger begehren die Zulassung der Berufung gegen einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts (
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