SG Karlsruhe, vom 12.04.1994 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 2412/93
Ermessensfehler bei Verjährungseinrede gegen einen Erstattungsanspruch
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.1995 - Aktenzeichen L 2 U 1100/94
DRsp Nr. 2006/25412
Ermessensfehler bei Verjährungseinrede gegen einen Erstattungsanspruch
Wenn der eine Verjährungseinrede nach § 113SGB X gegen einen Erstattungsanspruch nach § 105SGB X erhebende Versicherungsträger wesentliche Umstände zugunsten des anspruchsstellenden Versicherungsträgers nicht berücksichtigt, so ist die Erhebung ermessensfehlerhaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]