BeschFG (1985) § 2 Abs. 1 ; Bremische VO über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung und die Anrechnung bestimmter Aufgaben auf die Unterrichtsverpflichtung vom 21. Juni 1982 § 2; EG-Vertrag Art. 119 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 ;
Fundstellen:
AP Nr. 70 zu § 2 BeschFG 1985
BB 1999, 910
DB 1999, 1171
DRsp VI(602)151b
NZA 1999, 774
Vorinstanzen:
ArbG Bremen - Urteil vom 20.2.1996 - 2 Ca 2190/95 + 2208/95, vom - Vorinstanzaktenzeichen
LAG Bremen - Urteil vom 6.8.1997 - 2 Sa 164/96 + 1 Sa 168/96 , vom - Vorinstanzaktenzeichen
Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten
BAG, Urteil vom 30.09.1998 - Aktenzeichen 5 AZR 18/98
DRsp Nr. 1999/4854
Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten
»Es ist sachlich nicht gerechtfertigt und verstößt daher § 2 Abs. 1 Beschäftigungsförderungsgesetz 1985, eine abhängige Unterrichtsermäßigung nur vollzeitbeschäftigten Lehrern zu gewähren.«
Normenkette:
BeschFG (1985) § 2 Abs. 1 ; Bremische VO über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung und die Anrechnung bestimmter Aufgaben auf die Unterrichtsverpflichtung vom 21. Juni 1982 § 2; EG-Vertrag Art. 119 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 ;
Tatbestand:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.