BSG - Urteil vom 19.07.2006
B 6 KA 14/05 R
Normen:
SGB V § 101 Abs. 1 § 116 S. 2 ; Ärzte-ZV § 31a Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
NZS 2007, 391
Vorinstanzen:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 3. Senat - L 3 KA 253/02 - 09.02.2005,
SG Hannover, vom 10.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KA 66/00

Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung, Versorgungsangebot im Planungsbereich

BSG, Urteil vom 19.07.2006 - Aktenzeichen B 6 KA 14/05 R

DRsp Nr. 2007/6643

Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung, Versorgungsangebot im Planungsbereich

Für den bei Ermächtigungen erforderlichen Versorgungsbedarf können nur in Ausnahmefällen Versorgungsangebote in anderen Planungsbereichen berücksichtigt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 101 Abs. 1 § 116 S. 2 ; Ärzte-ZV § 31a Abs. 1 S. 2 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über den Umfang einer Ermächtigung.

Der Kläger ist Chefarzt des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Kernspintomographie und Nuklearmedizin der A.-Klinik GmbH in W. im nordwestlichen Bereich des Landkreises A. Er verfolgt seit 1999 mit wiederholten Anträgen sein Begehren nach einer Ermächtigung auch zur Durchführung von Magnetresonanztomographien (MRT-Leistungen). Im Landkreis A. war und ist eine Fachärztin für Diagnostische Radiologie - die Ehefrau des Klägers - zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Diese verfügt indessen nicht über ein MRT-Gerät. An diesen Landkreis grenzt im Osten die Stadt O. an. In dortigen Praxen und Krankenhäusern standen und stehen MRT-Geräte zur Nutzung in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung, ebenso in den weiteren benachbarten Landkreisen Au. und L.