SG Marburg - Urteil vom 07.03.2007
S 12 KA 718/05
Normen:
BMV-Ä § 25 Abs. 5 S. 2 § 45 Abs. 2 S. 1 ; EKV-Ä § 27 Abs. 7 S. 2 § 34 Abs. 4 ; SGB V § 117 Abs. 1 § 120 § 75 Abs. 1 § 75 Abs. 2 S. 2 Halbs. 1 § 82 Abs. 1 § 95 Abs. 1 S. 1 ;

Ermächtigung von Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung, Nichterfassung von Überweisungen von Poliklinik Ermächtigung auf Überweisung durch Ärzte des Klinikums, Beendigung eines Poliklinikvertrages, Vertrauenstatbestand

SG Marburg, Urteil vom 07.03.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 718/05

DRsp Nr. 2007/21008

Ermächtigung von Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung, Nichterfassung von Überweisungen von Poliklinik Ermächtigung auf Überweisung durch Ärzte des Klinikums, Beendigung eines Poliklinikvertrages, Vertrauenstatbestand

1. Ist die Ermächtigung "auf Überweisung durch Ärzte des Klinikums der Universität" beschränkt, so greift sie auch die in §§ 95, 115ff SGB V vorgenommene Unterscheidung von ermächtigten Ärzten und ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtungen auf. Damit werden Überweisungen von Polikliniken nicht erfasst. 2. Dadurch, dass einer der Vertragspartner mit den Krankenkassenverbänden eine Vergütungsvereinbarung nach § 120 SGB V abschließt, wird ein unbefristet abgeschlossener Poliklinikvertrag, der eine Kündigungsmöglichkeit vorsieht, nicht beendet oder gekündigt. 3. Hat die Sachbearbeiterin einer Kassenärztlichen Vereinigung die Auskunft gegeben, mit der Änderung einer Ermächtigung durch Aufnahme einer in bisherigen Ermächtigungen enthaltenen Klausel, nach der die Ermächtigung auch zur Mitbehandlung im Rahmen des Überweisungsauftrags durch Polikliniken des Universitätsklinikums berechtigt, so ist bezüglich er Abrechenbarkeit der auf Veranlassung der Poliklinik erbrachten Leistungen ein Vertrauensschutztatbestand gegeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette: