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Streitig ist, ob die Regelungen der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung (A Ausbildung) rechtmäßig sind, soweit der Anspruch eines Kindes auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei getrennt lebenden Eltern niedriger ausfällt.
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