LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.04.1995
L 5 Ka 1896/93
Normen:
Ärzte-ZV § 31a Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 101 S. 6 § 116 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 25.08.1993 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 Ka 863/92

Ermächtigung eines Chefarztes in der vertragsärztlichen Versorgung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.1995 - Aktenzeichen L 5 Ka 1896/93

DRsp Nr. 2006/25441

Ermächtigung eines Chefarztes in der vertragsärztlichen Versorgung

Wenn der Berufungsausschuß der Ärzte und Krankenkassen bei der Entscheidung über die Notwendigkeit der Ermächtigung eines Chefarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Beurteilung des bedarfsgerechten Versorgungsgrades bei der Arztgruppe der Pathologen die Verhältniszahlen herangezogen hat, die in seinem Zuständigkeitsbereich einerseits und in den Bereichen der übrigen Kassenärztlichen Vereinigungen insgesamt gegeben sind, so ist dies nicht zu beanstanden. Die Einsendeströme zu den einzelnen Pathologen sind für die Feststellung des Bedarfs nicht zu untersuchen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

Ärzte-ZV § 31a Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 101 S. 6 § 116 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Reutlingen, vom 25.08.1993 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 Ka 863/92