Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 12. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
II.Der Antragssteller und Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 5.728,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der beim Sozialgericht München seit 19.04.2022 anhängigen Klage (Az S
Am 01.08.2016 übernahm der Bf, der im Zeitraum von 2014 bis Juli 2016 im Unternehmen des HM beschäftigt war, von diesem ein Transport- und Umzugsunternehmen.
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