BSG - Urteil vom 06.02.1992
7 RAr 140/90
Normen:
AÜG Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 ; GG Art. 12 Abs. 1 S. 2; SGG § 54 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 1992, 3191
SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

BSG, Urteil vom 06.02.1992 - Aktenzeichen 7 RAr 140/90

DRsp Nr. 1998/7589

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

1. Für die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG sind einschlägige Fachkunde und Berufserfahrung nicht erforderlich. Sie ist jedoch zu versagen, wenn dem Antragsteller die elementarsten Kenntnisse für die Ausübung dieses Gewerbes fehlen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AÜG Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 1 ; GG Art. 12 Abs. 1 S. 2; SGG § 54 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger erstrebt eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.