LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 08.11.2007
1 Sa 15/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 22.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 163/06

Erlassgemäße Kürzung der Abfindung einer Arbeitnehmerin auch bei Bezug vorzeitiger Altersrente

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08.11.2007 - Aktenzeichen 1 Sa 15/07

DRsp Nr. 2008/9632

Erlassgemäße Kürzung der Abfindung einer Arbeitnehmerin auch bei Bezug vorzeitiger Altersrente

»Die nach Erlass vom 28.06.2004 (IV 130-P 2164-2/04 - Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2004, Seite 635 ff) an weibliche Mitarbeiter im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu zahlende Abfindung unterliegt einer Kürzungsmöglichkeit nicht nur im Falle der Inanspruchnahme der Regelaltersrente, sondern auch im Falle des Bezuges einer vorzeitigen, gegebenenfalls verkürzten Altersrente.«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Höhe des Abfindungsanspruches der Klägerin auf der Grundlage des Erlasses zur Gewährung übertariflicher Leistungen für Angestellte und Arbeiter in der Landesverwaltung vom 28.06.2004 - IV 130-P 2164-2/04 (Amtsblatt von Mecklenburg-Vorpommern 2004, Seite 635 ff.).