LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 24.03.2014
L 19 AS 250/14 B ER
Normen:
SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGG § 142 Abs. 2 S. 3; SGG § 86b Abs. 1; SGB X § 39 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 04.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 41 AS 4626/13

Erlass eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden VAs nach Nichtunterzeichnung einer EingliederungsvereinbarungVerpflichtung zu Bewerbungsaktivitäten

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.03.2014 - Aktenzeichen L 19 AS 250/14 B ER

DRsp Nr. 2014/6570

Erlass eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden VAs nach Nichtunterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung Verpflichtung zu Bewerbungsaktivitäten

Reagiert der Arbeitssuchende bei dem Versuch, mit ihm eine Eingliederungsvereinbarung zu schließen, mit Streichungen und Anmerkungen wie "illegal" oder "inakzeptabel", ohne dass dies inhaltlich richtig oder auch nur aus einer Sicht nachvollziehbar ist und verschließt er sich zielführenden Gesprächen über Eingliederungsbemühungen, so kann der Versuch, mit ihm eine einvernehmliche Regelung zu finden, als gescheitert angesehen werden. In diesem Fall kann die Behörde einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt erlassen.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.02.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGG § 142 Abs. 2 S. 3; SGG § 86b Abs. 1; SGB X § 39 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen einen Bescheid, mit dem die gem. § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II eine Eingliederungsvereinbarung ersetzt wurde.