Erlass einer Sicherungsanordnung zur Teilnahme sonstiger Leistungserbringer am Direktabrechnungsverfahren
SG Dresden, Beschluss vom 02.04.2007 - Aktenzeichen S 18 KR 142/07 ER
DRsp Nr. 2007/20706
Erlass einer Sicherungsanordnung zur Teilnahme sonstiger Leistungserbringer am Direktabrechnungsverfahren
Einem Lieferanten nicht apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarfs für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte steht als Anordnungsanspruch ein Anspruch gegen die Krankenkasse auf gleichberechtigte Teilhabe an einem von Verzerrungen freien Wettbewerb bei der Versorgung der Versicherten mit nicht apothekenpflichtigem Sprechstundenbedarf im Rahmen einer Direktlieferbeziehung als nichtärztlicher Leistungserbringer zur Seite, der seinerseits seine Grundlage in ihrem Recht auf freie Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1GG und auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1GG findet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]