OVG Niedersachsen - Beschluss vom 19.03.2013
4 PA 52/13
Normen:
SGB I § 47 Abs. 4; SGB I § 60; BAföG § 47 Abs. 6;
Fundstellen:
DÖV 2013, 531
NJW 2013, 1547

Erklärung des auskunftspflichtigen Elternteils über Einkommensverhältnisse und Vorlage der insoweit erforderlichen Nachweise auf der Grundlage des § 47 Abs. 4 und 6 BAföG i.V.m. § 60 SGB I gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.03.2013 - Aktenzeichen 4 PA 52/13

DRsp Nr. 2013/6135

Erklärung des auskunftspflichtigen Elternteils über Einkommensverhältnisse und Vorlage der insoweit erforderlichen Nachweise auf der Grundlage des § 47 Abs. 4 und 6 BAföG i.V.m. § 60 SGB I gegenüber dem Amt für Ausbildungsförderung

Der nach § 47 Abs. 4 i.V.m. § 60 SGB I auskunftspflichtige Elternteil kann dem Auskunftsverlangen des Amtes für Ausbildungsförderung nach § 47 Abs. 6 BAföG nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass er gegenüber dem Auszubildenden (hier wegen bereits finanzierter Erstausbildung) nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist.

Normenkette:

SGB I § 47 Abs. 4; SGB I § 60; BAföG § 47 Abs. 6;

Gründe

Die Beschwerde des Klägers gegen den erstinstanzlichen Beschluss ist unbegründet. Denn das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Ergebnis zu Recht mangels hinreichender Erfolgsaussichten des Klageverfahrens abgelehnt (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO).