Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.08.2015 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens aus beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Erhöhung des Regelleistungsvolumens (RLV) aufgrund der Anwendung der Härtefallregelung des §
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