I. Streitig ist die Höhe des Altersruhegeldes (ARG).
Die beklagte Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) gewährte der im Februar 1920 geborenen Klägerin seit Juni 1981 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die sie ab 1. März 1985 in das ARG umwandelte (Bescheid vom 22. März 1985).
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