Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 3. Februar 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung eines Beitragszuschlags.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|