LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.01.2014
L 13 SB 121/11
Normen:
SGB IX § 145 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 10.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 181 SB 2370/09

Erhebliche GehbehinderungPsychisches Leiden ohne Auswirkung auf die Bwegungsfähigkeit bzw. das Orientierungsvermögen genügt nicht zur Feststellung des Merkzeichens G

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2014 - Aktenzeichen L 13 SB 121/11

DRsp Nr. 2014/8349

Erhebliche Gehbehinderung Psychisches Leiden ohne Auswirkung auf die Bwegungsfähigkeit bzw. das Orientierungsvermögen genügt nicht zur Feststellung des Merkzeichens "G"

Die Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr wegen angeblich unsicherem Gang bzw. Schwindelgefühlen ist nicht anzunehmen, soweit keine Störungen der Orientierungsfähigkeit, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit führen, festzustellen sind.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 145 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "G" (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr).