LAG Frankfurt/Main, vom 21.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 1062/14
ArbG Gießen, vom 31.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 501/13
Erfüllung der Zahlungspflicht auch bei Abzug von LohnbestandteilenRechtsbehelfe des Arbeitnehmers bei Abzügen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
BAG, Urteil vom 09.08.2016 - Aktenzeichen 9 AZR 417/15
DRsp Nr. 2016/18771
Erfüllung der Zahlungspflicht auch bei Abzug von LohnbestandteilenRechtsbehelfe des Arbeitnehmers bei Abzügen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
1. Mit dem Abzug und der Abführung von Lohnbestandteilen erfüllt der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14 - Rn. 20; vgl. auch BAG GS 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 1 b der Gründe). Die Erfüllungswirkung tritt auch dann ein, wenn die Steuer- und Sozialversicherungspflicht einer Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer nicht rechtskräftig feststeht.
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