LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.02.2024
3 Sa 195/23
Normen:
BGB § 133;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 10.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 234/23

Erfordernis einer vertraglichen Begründung der Arbeitspflicht als Voraussetzung des Arbeitnehmerstatus (sog. Vertragstheorie)

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2024 - Aktenzeichen 3 Sa 195/23

DRsp Nr. 2024/8298

Erfordernis einer vertraglichen Begründung der Arbeitspflicht als Voraussetzung des Arbeitnehmerstatus (sog. Vertragstheorie)

Die Mitteilung des Bewerbers an den potentiellen Arbeitgeber, entgegen seines ursprünglich geäußerten Wunsches ab einem bestimmten Zeitpunkt in Vollzeit arbeiten zu wollen, wobei der Arbeitsvertrag erst noch übermittelt werden soll, stellt keine auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags gerichtete Willenserklärung, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines angepassten Vertragsangebots dar.

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 10. August 2023 - 6 Ca 234/23 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133;

Tatbestand

Die Parteien streiten über das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses und dessen Beendigung durch verschiedene Erklärungen der Beklagten.

Im März 2023 hat zwischen der Klägerin und Mitarbeitern der Beklagten ein Vorstellungsgespräch stattgefunden. Im Rahmen dieses Vorstellungsgesprächs hat die Klägerin unter anderem angegeben, eine Beschäftigung in einem Umfang von wöchentlich 30 Stunden anzustreben.

1. 2. 1. 2.