VGH Bayern, vom 26.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen VGH
VG Ansbach, vom 13.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen VG AN 14 K 06.04115
Erfordernis des Bestehens eines gewöhnlichen Aufenthaltsortes bis zur Aufnahme eines Jugendlichen in eine Einrichtung für die Begründung einer Kostenerstattungspflicht bzgl. Jugendhilfeleistungen; Zulässigkeit sog. Einrichtungsketten i.S.e Abstellung auf den gewöhnlichen Aufenthalt vor der Aufnahme in eine vorangehende Einrichtung für eine Begründung einer Kostenerstattungspflicht; Justizvollzugsanstalt als eine dem Strafvollzug dienende Einrichtung bei der Unterbringung einer Person in einer Justizvollzugsanstalt zum Zwecke der Untersuchungshaft
BVerwG, Urteil vom 29.09.2010 - Aktenzeichen 5 C 21.09
DRsp Nr. 2011/842
Erfordernis des Bestehens eines gewöhnlichen Aufenthaltsortes bis zur Aufnahme eines Jugendlichen in eine Einrichtung für die Begründung einer Kostenerstattungspflicht bzgl. Jugendhilfeleistungen; Zulässigkeit sog. Einrichtungsketten i.S.e Abstellung auf den gewöhnlichen Aufenthalt vor der Aufnahme in eine vorangehende Einrichtung für eine Begründung einer Kostenerstattungspflicht; Justizvollzugsanstalt als eine dem Strafvollzug dienende Einrichtung bei der Unterbringung einer Person in einer Justizvollzugsanstalt zum Zwecke der Untersuchungshaft
1. Ein gewöhnlicher Aufenthalt "vor der Aufnahme" im Sinne von § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII liegt nur vor, wenn dieser gewöhnliche Aufenthalt bis zur Aufnahme in eine Einrichtung noch bestanden hat und nicht bereits aufgegeben worden ist.2. § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII schließt es nicht aus, auf den gewöhnlichen Aufenthalt vor der Aufnahme in eine vorangehende (erste) Einrichtung abzustellen, lässt also unter bestimmten Voraussetzungen sog. Einrichtungsketten zu.3. Soweit die maßgebliche Person in einer Justizvollzugsanstalt zum Zwecke der Untersuchungshaft untergebracht war, ist dies (funktional) keine dem Strafvollzug dienende Einrichtung im Sinne von § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.