I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. Dezember 2021 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Berlin -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin seit dem 1. Juli 2017 ein Entgelt nach der Entgeltgruppe E 13 Stufe 5 des
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte Land zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die richtige Eingruppierung der Klägerin.
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