SG Marburg - Urteil vom 11.07.2007
S 12 KA 881/06
Normen:
NDO HE § 2 Abs. 3 ; SGB V § 75 Abs. 1 S. 1 § 75 Abs. 1 S. 2 ;

Erforderlichkeit eines anästhesiologischen Notfalldienstes in der vertragsärztlichen Versorgung

SG Marburg, Urteil vom 11.07.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 881/06

DRsp Nr. 2007/20989

Erforderlichkeit eines anästhesiologischen Notfalldienstes in der vertragsärztlichen Versorgung

Auch wenn zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Fachärzte für Anästhesie zu zweit an einem Belegkrankenhaus und im Rahmen des chirurgischen Notfalldienstes alle anästhesiologischen Leistungen in den sprechstundenfreien Zeiten erbringen, haben sie keinen Anspruch auf Einrichtung eines anästhesiologischen Notfalldienstes. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

NDO HE § 2 Abs. 3 ; SGB V § 75 Abs. 1 S. 1 § 75 Abs. 1 S. 2 ;