LAG Köln - Beschluss vom 09.01.2008
7 TaBV 25/07
Normen:
BetrVG § 2 Abs. 1 § 40 Abs. 2 § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 ;
Fundstellen:
AuA 2008, 495
AuR 2009, 61
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 29.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 134/06

Erforderlichkeit einer Computer-Ausstattung für Betriebsratsarbeit zur Erstellung und Pflege einer Überstundenstatistik - zulässiges Beschlussverfahren trotz rechtskräftiger Abweisung eines früheren Antrags vor sechs Jahren

LAG Köln, Beschluss vom 09.01.2008 - Aktenzeichen 7 TaBV 25/07

DRsp Nr. 2008/14475

Erforderlichkeit einer Computer-Ausstattung für Betriebsratsarbeit zur Erstellung und Pflege einer Überstundenstatistik - zulässiges Beschlussverfahren trotz rechtskräftiger Abweisung eines früheren Antrags vor sechs Jahren

1. Ein neu gewählter Betriebsrat kann in seiner Betriebsratsarbeit andere Schwerpunkte setzen als sein Amtsvorgänger, wodurch sich auch gerechtfertigte Verschiebungen in der Begründung der Erforderlichkeit der Ausstattung mit bestimmten Sachmitteln ergeben können; spätere Betriebsräte können nicht für alle Zeiten an die Begründung der Erforderlichkeit eines Sachmittels gebunden sein, mit denen ein früherer Betriebsrat eine bestimmte Ausstattung verlangt hat und damit gerichtlich unterlegen ist.2. In Anbetracht der exorbitant schnellen und nachhaltigen Weiterentwicklung der Computertechnik, die sich nicht nur auf die Einsatzmöglichkeiten eines Computers bezieht sondern die auch eine erhebliche Kostenreduzierung zur Folge hat, sind die Rahmenbedingungen für die Beantwortung der Frage nach der Erforderlichkeit einer PC-Ausstattung eines Betriebsrats im Jahr 2008 anders zu beurteilen als im Jahr 2002.