Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 8. Juli 2016, Az.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Betriebsparteien streiten über die Erforderlichkeit der Teilnahme von zwei Betriebsratsmitgliedern an einer 3,5-tägigen Schulung zum Thema Workforce Management nach §
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