(c) »Nach ständ. Rechtspr. des BAG (BAGE 25,348; DB 1986,2189 ..) hat der Betriebsrat die Aufgabe, über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu beschließen, deren Schulung er zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Betriebsrat für erforderlich hält. ...
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