Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.10.2013 teilweise abgeändert.
Dem Kläger wird für seine Rechtsverfolgung erster Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt B , H strasse , D , mit Wirkung vom 18.07.2013 bewilligt, soweit er die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 80,00 € beantragt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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