Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Beschwerdeführer ist ein bundesweit tätiger Verein. Mit der Verfassungsbeschwerde wehrt er sich dagegen, dass die Gerichte seine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2013 bestätigt haben. Mittelbar wendet er sich gegen die dem zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen.
I.
1. Im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2013, der im Mai 2014 durch den zuständigen Landesminister vorgestellt und veröffentlicht wurde, wird an mehreren Stellen über Verbindungen desBeschwerdeführers zu einer als verfassungsfeindlich eingestuften politischen Partei berichtet. Mittels Fußnoten wird dabei jeweils darauf hingewiesen, dass lediglich Anhaltspunkte für den Verdacht der Verfolgungverfassungsfeindlicher Bestrebungen bestünden.
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