Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Beschwerdeführerin, ein Zusammenschluss der zur aktiven Beteiligung Verpflichteten einer burschenschaftlich organisierten Studentenverbindung, wendet sich gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht 2015 des Freistaates Bayern im Unterabschnitt "Sonstige rechtsextremistische Organisationen" des Abschnitts "Rechtsextremismus".
I.
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