I.
Die Antragstellerin (im Folgenden Arbeitgeberin) begehrt im Wege des Eilverfahrens den Erlass von Anordnungen sowie Feststellungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer für den 25. Mai 2005 vorgesehenen Betriebsratswahl, hilfsweise deren Aussetzung bzw. Abbruch.
Die Arbeitgeberin ist eine in K ansässige Gesellschaft des L. Der Antragsgegner ist der dreiköpfige Wahlvorstand, der nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Darmstadt vom 24. Februar 2005 (Aktenzeichen 11 BV 11/04) zur Durchführung einer Betriebsratswahl bei der Arbeitgeberin bestellt worden ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|