Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 9 vom 24.02.2022
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 27.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 284/19
ArbG Köln, vom 27.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 7129/18
Erbringung der Persönlichen Assistenz gem. § 78 SGB IX im Einklang mit Art. 19 UN-BRKLebensaltersspanne (18 bis 30 Jahre alt) als Auswahlkriterium in einer StellenausschreibungAltersdiskriminierung durch Lebensaltersspanne in StellenausschreibungRechtfertigungsgründe für eine altersbedingte Diskriminierung nach unionsrechtlichen Normen
BAG, Beschluss vom 24.02.2022 - Aktenzeichen 8 AZR 208/21 (A)
DRsp Nr. 2022/3872
Erbringung der "Persönlichen Assistenz" gem. § 78SGB IX im Einklang mit Art. 19 UN-BRKLebensaltersspanne (18 bis 30 Jahre alt) als Auswahlkriterium in einer StellenausschreibungAltersdiskriminierung durch Lebensaltersspanne in StellenausschreibungRechtfertigungsgründe für eine altersbedingte Diskriminierung nach unionsrechtlichen Normen
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267AEUV um Vorabentscheidung über die Frage ersucht:Können Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 und/oder Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG - im Licht der Vorgaben der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) sowie im Licht von Art. 19 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) - dahin ausgelegt werden, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt werden kann?Orientierungssätze:
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