Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 28. Mai 2022 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt lautet:
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 12. April 2022 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. April 2022 wird angeordnet und die Aufhebung der bereits getroffenen Vollziehungsmaßnahmen angeordnet.
Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für beide Rechtszüge zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|