Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. April 2018 wird zurückgewiesen.
Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt B. beizuordnen, wird abgelehnt.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 180 000 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Entscheidung des beklagten Berufungsausschusses (BA), dem Kläger die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zu entziehen, rechtmäßig ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|