Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 18. Juli 2018 -
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt die Gewährung eines Persönlichen Budgets und wendet sich gegen die Entziehung einer ihm aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls zunächst gewährten Verletztenrente ab dem 1.6.2013.
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