I. Strittig ist die Entziehung einer Stützrente.
Der im Jahr 1947 in Kasachstan geborene Kläger erlitt dort am 29. November 1989 einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Nachdem er im Jahr 1993 nach Deutschland umgesiedelt und eingebürgert worden war, gewährte ihm die Berufsgenossenschaft (BG) für Fahrzeughaltungen (im Folgenden BGF) mit Bescheid vom 27. Januar 1998 wegen dieses Unfalls eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 vH aufgrund des Fremdrentengesetzes (
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