Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Mai 2021 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Beschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit wendet sich die Klägerin gegen die Entziehung des Nachteilsausgleichs "Hilflosigkeit" (H). Umstritten ist insbesondere, ob sie sich auf ein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand des zuerkennenden Verwaltungsakts berufen kann, weil die Beklagte die im betreffenden Bescheid angekündigte Überprüfung der maßgeblichen Voraussetzungen kurz vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises nicht vorgenommen hat, gleichwohl aber die Gültigkeitsdauer dieses Ausweises zweimal verlängert worden ist. Nachdem die Klage vor dem
Gegen die Nichtzulassung der Revision in dieser Entscheidung hat die Klägerin Beschwerde beim
II
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|