Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 23.02.2016 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten auch des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Entziehung des Merkzeichens "H".
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