Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 13. März 2024 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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