LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.05.2012
3 Sa 230/12
Normen:
BUrlG § 1; BUrlG § 7 Abs. 4;
Fundstellen:
NZA 2014, 10
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 18678/11

Entstehung des Urlaubsanspruchs während eines vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.05.2012 - Aktenzeichen 3 Sa 230/12

DRsp Nr. 2012/21139

Entstehung des Urlaubsanspruchs während eines vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs

Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach § 1 BUrlG entsteht auch während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 09. Januar 2012 - 58 Ca 18678/11 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.949,90 Euro brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über den Basiszinssatz seit dem 01. Dezember 2011 zu zahlen.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 1; BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat.

Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1. August 2002 als Krankenschwester beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf des 30. September 2011. Im Jahr 2010 belief sich das Jahresbruttoentgelt der Klägerin auf 33.798,23 Euro. Auf die Gehaltsabrechnung für den Dezember 2010 (Anlage K1, Bl. 7 der Akte) wird Bezug genommen.