Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. August 2006 - 8 (6)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 11. Januar 2006 -
Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 64.045,00 Euro brutto abzüglich am 31. Oktober 2008 gezahlter 53.922,54 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 64.045,00 Euro brutto vom 1. Oktober 2005 bis 31. Oktober 2008 und aus dem Differenzbetrag zwischen 64.045,00 Euro brutto und 53.922,54 Euro netto ab dem 1. November 2008 zu zahlen.
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