I.
Das Arbeitsgericht hat die Klage des Klägers auf Zahlung von 9.098,82 EUR durch ein am 27. September 2002 verkündetes Urteil abgewiesen. Der Kläger hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. In dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht waren sowohl der Kläger als auch die Beklagte anwaltlich vertreten. Der Klägervertreter nahm die Berufung nach Hinweisen des Gerichts vor dem Stellen der Berufungsanträge zurück. Das Landesarbeitsgericht legte daraufhin dem Kläger die Kosten des Berufungsverfahrens auf.
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