Entscheidung über Kostenerstattung in einem Widerspruchsverfahren
SG Marburg, Urteil vom 24.01.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 712/06
DRsp Nr. 2007/21017
Entscheidung über Kostenerstattung in einem Widerspruchsverfahren
Eine Kostenentscheidung setzt eine sachliche Entscheidung der Behörde voraus. Daher besteht bei Erledigung aus anderen Gründen kein Kostenerstattungsanspruch. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]